Bundespolizisten können auf psychotherapeutische Privatpraxen zurückgreifen

In meiner Praxis für Psychotherapie werden die Kosten der Psychotherapie entweder von Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder von Ihnen als Selbstzahler*in übernommen.
Seit 2. Mai 2018 können sich Bundespolizisten direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesinnenministerium geschlossen. Genauer kann dies auf der Seite der Bundes Psychotherapeuten Kammer nachgelesen werden.
Abgesehen von Bundespolizisten besteht in meiner Privatpraxis leider keine Möglichkeit zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.