Kostenerstattung

Kostenuebernahme

Als Psychologischer Psychotherapeut bin ich berechtigt psychotherapeutisch zu behandeln. Die Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten im Regelfall nur von Psychotherapeuten, die eine sogenannte Kassenzulassung besitzen. Diese besitze ich nicht. Diese Zulassungen werden nur in einem beschränkten Umfang vergeben und die aktuelle Versorgungslage zeigt, dass viele PatientInnen lange Wartezeiten auf sich nehmen müssen, um zu einer Psychotherapie zu gelangen.

Um dieses Problem zu umgehen, ist es gemäß  § 13, Abs. 3 SGB V möglich, die Psychotherapie auch bei einem Psychotherapeuten der keine Zulassung hat bezahlt zu bekommen. Diese Möglichkeit wird als Kostenerstattungsverfahren bezeichnet.

Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer folgende lesenswerte Info-Broschüre herausgegeben:

► Info-Broschüre Kostenerstattungsverfahren

Bildnachweis: Christian König