In meiner Praxis erfolgt keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen. Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten Sie sich an einen niedergelassenen Kassenpsychotherapeuten wenden.
Ich bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe eingetragen. Deshalb kann ich die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit nahezu allen Privatkrankenkassen und Beihilfe-Stellen abrechnen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach oder schauen in Ihre Versicherungsbedingungen. In einigen Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Es gelten die aktuellen Kostensätze der ►Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. z.T. der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Der Leistungsumfang variiert entsprechend der Tarifart bei Ihrer Krankenkasse.
Für Selbstzahler wird das Honorar im Einzelfall nach der GOP festgelegt.
Sie sind voll durch eine private Krankenversicherung versichert
Allen, die privat versichert sind, empfehle ich dringend, zuerst ihren Versicherungsvertrag genau zu lesen. Häufig werden gerade im Bereich Psychotherapie Einschränkungen gemacht, die die Leistungsverpflichtung zum Teil begrenzen. Ganz wenige private Krankenkassen weigern sich aus Kostengründen, die Therapien bei Psychologischen Psychotherapeuten zu übernehmen und beschränken ihre Leistungen auf Ärzte.
Andere Beschränkungen sind häufig in der Gesamtmenge der übernommenen Sitzungen zu finden, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit. Übliche Einschränkungen sind z.B. nur 30 Sitzungen pro Jahr, die aber voll bezahlt werden – oder 50 Sitzungen voll, dann 30 zu 75%, dann nur noch 50%. Viele private Versicherungen zahlen Zusatzverfahren auch zu 100%, bei manchen muss dies gesondert beantragt werden.
Praktisch immer wird verlangt (und dies kann nur unterstützt werden), dass ein Arzt ausschließt, dass eine organische Ursache für die Probleme (mit-) verantwortlich ist. Genauso wird meist ein mehr oder weniger ausführlicher Bericht des Therapeuten verlangt, der darlegen muss, wie er beim KlientenIn die Behandlung durchführen will. Dabei muss auch ausführlich auf die Biographie des KlientenIn eingegangen werden. Natürlich wird dabei der Datenschutz beachtet. Wenn Sie dies alles nicht wollen, dann bleibt leider nur der Weg, die Therapie selbst zu bezahlen.
Sie arbeiten im öffentlichen Dienst – Beihilfe
Bitte lesen Sie zunächst den Absatz für die privat Versicherten und kommen Sie dann hierher zurück, um die Besonderheiten der Beantragung von Therapie für Beihilfe zu erfahren.
Menschen im öffentlichen Dienst sind in der Regel „beihilfeberechtigt“, d.h. die Beihilfe zahlt einen Teil, meistens ca. 50%, die (private) Krankenkasse übernimmt dann den Restbetrag. Da den Dienststellen unterschiedliche Beihilfestellen zugeordnet sind, müssen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und bei Ihrer Krankenkasse vor der Therapie erfragen, wie die Modalitäten in Ihrem Fall sind. Psychotherapie muss auch vorher bei der Beihilfe beantragt werden. Sie müssen den Antrag unterschreiben, einen ärztlichen Konsiliarbericht einholen und der Therapeut muss einen umfassenden Bericht mit Symptomatik, Biographie und Behandlungsplan schreiben. Auch dieser Bericht wird natürlich anonymisiert und in einem verschlossenen Umschlag verschickt, trotzdem geht der Vorgang durch die Personalabteilung. Dieses Problem ist schon sehr oft beklagt worden, eine Abhilfe ist aber erst einmal leider noch nicht in Sicht.
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert
Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist bei mir aus formalen Gründen nicht möglich, da ich mit diesen nicht zusammen arbeite. In diesem Fall würde ich Ihnen dringend empfehlen, sich an einen Vertragsbehandler zu wenden! Sollten Sie trotzdem eine Behandlung bei mir wünschen, müssten Sie diese selber tragen (vgl. Selbstzahler) oder sich bei Ihrer Krankenversicherung um eine individuelle Kostenübernahme bemühen (Informationen über diesen Weg finden Sie ►hier). Die Abrechnung erfolgt nach der ►Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), über die Sie eine entsprechende Rechnung erhalten. Im Einzelfall kann versucht werden, bei den zuständigen Leistungsträgern eine Kostenübernahme zu beantragen.
Selbstzahler
Selbstzahler vereinbaren mit mir ein festes Honorar nach der ►GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). In der Regel wird von mir ein Stundensatz berechnet, der z.B. auch von einem Osteopathen oder Personal-Trainer in Rechnung gestellt wird. Soziale Aspekte (Arbeitslosigkeit, Studium, Mutterschaft etc.) werden mitberücksichtigt. Bitte sprechen Sie offen mit mir darüber.
Bildnachweis: Christian König