Bis Ende 1998 war der Begriff „Psychotherapeut“ nicht geschützt. Erst seit 1999 ist der Begriff „Psychotherapeut“ an bestimmte Ausbildungen gebunden. Es wird nun zwischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten mit psychotherapeutischer Qualifikation unterschieden.
Psychologische Psychotherapeuten dürfen Klienten ohne Altersbegrenzung behandeln. Die Therapeuten sind von der Grundausbildung her Diplom-Psychologen mit mehrjähriger therapeutischer Weiterbildung. Ärztliche Psychotherapeuten sind in der Grundprofession Ärzte und haben eine psychotherapeutische Weiterbildung absolviert. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Personen im Alter von 0 – 21 Jahren. Sie sind von der Grundausbildung her Psychologen, Pädagogen oder Ärzte mit einer mehrjährigen psychotherapeutischen Weiterbildung. Nur der Titel „Psychotherapeut“ ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen – ohne jede Zusatzausbildung (!) – in der Öffentlichkeit oder in der Werbung psychologische Behandlungen anbieten. Die Begriffe „Psychologische Beratung“, „Lebensberatung“, „Selbsterfahrung“ etc. sind nicht geschützt. Auch der Titel „Psychotherapeut (HPG)“ ist nicht immer Garant für eine qualifizierte Ausbildung. Scheuen Sie sich nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen.
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