Die Vorgespräche und die testpsychologische Diagnostik dienen dazu abzuklären, wie tiefgehend ein seelischer Konflikt ist und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte.
Handelt es sich um eine genehmigte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Kurzzeittherapie stehen 25 Sitzungen zur Verfügung. In der Regel wird in wöchentlichen Sitzungen gearbeitet. Aber auch andere Vereinbarungen sind bei der Kurzzeittherapie möglich. Vor (!) Ablauf der 25 Sitzungen kann ein Umwandlungsantrag von einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie auf weitere 25 Therapiesitzungen gestellt werden, der wiederum das Gutachterverfahren durchlaufen muss.
Handelt es sich um eine genehmigte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Langzeittherapie, dann stehen 50 Sitzungen zur Verfügung. In der Regel wird in wöchentlichen Sitzungen gearbeitet. Vor (!) Ablauf der 50 Sitzungen kann ein Verlängerungsantrag auf weitere 30 Therapiesitzungen gestellt werden, der wiederum das Gutachterverfahren durchlaufen muss. In besonderen Fällen kann ein zweiter Verlängerungsantrag auf weitere 20 Sitzungen gestellt werden, so dass Sie für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie maximal 100 Psychotherapiesitzungen (50 plus 30 plus 20) beantragen können. Bei allen Verlängerungsanträgen ist kein erneuter Konsiliarbericht nötig.
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