Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen (ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen) vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird. Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Privatversicherung die Kosten einer Psychotherapie auch bei Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. Manche Versicherungen finanzieren nur die Kosten bei Ärztlichen Psychotherapeuten. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Honorarsätze der beiden Gebührenordnungen sind identisch.
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