Psychologe: Hochschulabsolvent, der Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Die Berufsbezeichnung „Psychologe“ darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Durch das akademische Studium, dass mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe, Bachelor oder Master), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann. Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe wird „Psychologischer Psychotherapeut“ genannt. Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Er unterstützt den Klienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychischen Probleme durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Störung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.
Psychiater: Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen meist von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran. Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese Erkrankungen zu behandeln. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Störungen des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka. Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ zu führen. Der so ausgebildete Arzt wird „Ärztlicher Psychotherapeut“ genannt.
Psychotherapeut: Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe („Psychologischer Psychotherapeut“), oder ein Mediziner („Ärztlicher Psychotherapeut“) sein oder ein Pädagoge, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist („Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“). Alle drei haben zusätzlich zu ihrem „Grundberuf“ eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen. Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) auf Grund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
Manche Psychotherapeuten haben zusätzlich zu ihrer Ausbildung einen (oder zwei) Doktortitel. Dies sagt allerdings nichts über die Qualität ihres therapeutischen Könnens. Meist bedeutet dies, dass diese Therapeuten viel Zeit in Bibliotheken und/oder in Forschungslabors verbracht haben.
Posted in: Psychotherapie allgemein