Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten bei einem Psychotherapeuten nicht – was nun?

  • Bei Privatversicherten: Schließt Ihr Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen aus? Dann müssen Sie wirklich selbst bezahlen.
  • Bei gesetzlich Versicherten: Die Therapie bei einem Vertragsbehandler hat Vorrang. Nur wenn Sie eine lange Wartezeit glaubhaft machen können, haben Sie evtl. Anspruch auf Kostenerstattung in der Psychotherapie. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie ►hier.

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