Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Vorgespräche und die testpsychologische Diagnostik dienen dazu abzuklären, wie tiefgehend ein seelischer Konflikt ist und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte.
Handelt es sich um eine genehmigte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Kurzzeittherapie stehen 25 Sitzungen zur Verfügung. In der Regel wird in wöchentlichen Sitzungen gearbeitet. Aber auch andere Vereinbarungen sind bei der Kurzzeittherapie möglich. Vor (!) Ablauf der 25 Sitzungen kann ein Umwandlungsantrag von einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie auf weitere 25 Therapiesitzungen gestellt werden, der wiederum das Gutachterverfahren durchlaufen muss.
Handelt es sich um eine genehmigte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Langzeittherapie, dann stehen 50 Sitzungen zur Verfügung. In der Regel wird in wöchentlichen Sitzungen gearbeitet. Vor (!) Ablauf der 50 Sitzungen kann ein Verlängerungsantrag auf weitere 30 Therapiesitzungen gestellt werden, der wiederum das Gutachterverfahren durchlaufen muss. In besonderen Fällen kann ein zweiter Verlängerungsantrag auf weitere 20 Sitzungen gestellt werden, so dass Sie für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie maximal 100 Psychotherapiesitzungen (50 plus 30 plus 20) beantragen können. Bei allen Verlängerungsanträgen ist kein erneuter Konsiliarbericht nötig.

Wie ist die Schweigepflicht geregelt?

Bezüglich der Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Klienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.
Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Klienten haben keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich eine Diagnosenummer nach ICD-10. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt kann jedoch mit Zustimmung des Klienten einen Bericht vom Psychotherapeuten erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und einer Psychoanalyse?

Der Unterschied bezieht sich einmal auf die Rahmenbedingungen der Psychotherapie, zum anderen auf die Zielsetzungen. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird im Sitzen durchgeführt, und zwar mit ein bis zwei Behandlungsstunden pro Woche auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Demgegenüber findet die psychoanalytische Psychotherapie im Liegen auf der Couch statt. Es werden zwei bis vier Behandlungsstunden pro Woche durchgeführt, und die Behandlung dauert zwei bis vier Jahre.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Behandlung werden in erster Linie aktuell wirksame Konflikte im Klienten und in seinen Beziehungen behandelt, demgegenüber versucht die Psychoanalyse umfassend, die Grundlagen neurotischer Konflikte in den Prägungen der Kindheit aufzudecken und zu verändern.

Woran erkenne ich qualifizierte Psychotherapeuten und woran „Scharlatane“?

Bis Ende 1998 war der Begriff „Psychotherapeut“ nicht geschützt. Erst seit 1999 ist der Begriff „Psychotherapeut“ an bestimmte Ausbildungen gebunden. Es wird nun zwischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Ärzten mit psychotherapeutischer Qualifikation unterschieden.
Psychologische Psychotherapeuten dürfen Klienten ohne Altersbegrenzung behandeln. Die Therapeuten sind von der Grundausbildung her Diplom-Psychologen mit mehrjähriger therapeutischer Weiterbildung. Ärztliche Psychotherapeuten sind in der Grundprofession Ärzte und haben eine psychotherapeutische Weiterbildung absolviert. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Personen im Alter von 0 – 21 Jahren. Sie sind von der Grundausbildung her Psychologen, Pädagogen oder Ärzte mit einer mehrjährigen psychotherapeutischen Weiterbildung. Nur der Titel „Psychotherapeut“ ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen – ohne jede Zusatzausbildung (!) – in der Öffentlichkeit oder in der Werbung psychologische Behandlungen anbieten. Die Begriffe „Psychologische Beratung“, „Lebensberatung“, „Selbsterfahrung“ etc. sind nicht geschützt. Auch der Titel „Psychotherapeut (HPG)“ ist nicht immer Garant für eine qualifizierte Ausbildung. Scheuen Sie sich nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen.

Bei welchen Beschwerden sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?

Viele Beschwerden und Symptome können auf tiefer liegende seelische Belastung oder Störung hinweisen. Eine Abklärung ist beispielsweise sinnvoll, wenn es zu einem länger anhaltenden Gefühl der inneren Leere kommt, wenn unerklärliche Angstzustände ohne entsprechenden Anlass auftreten oder wenn man von Zwangsgedanken oder –handlungen geplagt wird.
Weiterhin ist ein Warnsymptom, wenn es in Beziehungen mit Mitmenschen zu immer gleichen Abläufen kommt und man das Gefühl hat, einem inneren Muster zu erliegen und darunter zu leiden. Beispielsweise können häufige Trennungen auf einen unbewussten Konflikt hinweisen, der sich jeweils neu in Beziehungen wiederholt.
Ein weiterer Bereich sind somatische Symptome, für die eine hausärztliche oder fachärztliche Abklärung keine ausreichende organische Begründung liefert. Es kann sich dann um sogenannte psychosomatische Störungen handeln, deren eigentliche Ursache im seelischen Bereich zu suchen ist. Beispielsweise kann dies häufig bei Schmerzsyndromen der Fall sein, bei Hauterkrankungen, bei Störungen im Magen-Darm-Bereich oder bei manchen Herzerkrankungen.
Eine psychotherapeutische Abklärung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn man längere Zeit einer erheblichen Stresssituation oder Belastung ausgesetzt ist, weil diese akuten Belastungen häufig der Auslöser für eine psychische Erkrankung sind.

Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?

Psychologische Psychotherapeuten verordnen keine Medikamente und dürfen dies auch nicht. In der Regel kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus. In bestimmten Fällen wird jedoch der Hausarzt oder ein Facharzt eingeschaltet, damit eine Stützung über Psychopharmaka erfolgen kann. Eine Zielsetzung von Psychotherapie ist es, eine dauerhafte Einnahme von Psychopharmaka überflüssig zu machen – bei manchen psychischen Problemen ist dies aber nicht möglich (z.B. Manien, Psychosen).

Wie wirkt Psychotherapie?

Psychotherapie versucht, ein Problem oder ein Störungsbild durch Gespräche mit dem Klienten zu bessern. Der Ansatz bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Psychoanalyse ist grundsätzlich, dass bei dem Klienten unbewusste Konflikte oder seelische Belastungen wirksam sind, die eine pathogene (krankmachende) Wirkung in Form von Symptomen oder Beziehungsproblemen entwickelt haben. Dies führt in der Regel zu einem erheblichen Leidensdruck und zu einer Einschränkung der Lebensqualität. Solche Symptome sind beispielsweise depressive Niedergeschlagenheit, psychosomatische Beschwerden, Angstzustände ohne realen Anlass oder Zwangssymptome. Psychotherapie zielt darauf, dass sich der Klient im Gespräch mit dem Therapeuten mit seinem inneren Geschehen beschäftigt und einen allmählichen Zugang findet, damit die unbewussten Konflikte von ihm bearbeitet und schließlich verarbeitet werden können. Die tiefenpsychologischen und psychoanalytischen Verfahren zielen darauf, dass der Klient lernt, seine seelischen Abläufe besser zu erspüren und zu verstehen, um zukünftig anders reagieren zu können.

Welche Art Psychotherapie ist die richtige für mich?

Im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für die folgenden Verfahren übernommen: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie. Diese Verfahren nennt man Regelpsychotherapien.
In der Psychotherapeutischen Praxis Christian König werden die tiefenpsychologischen Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte Kurz- und Langzeittherapie) angeboten. Außer diesen Verfahren gibt es noch sehr viele andere Therapieschulen (z.B. Schematherapie, Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Systemische Familientherapie, Transaktionsanalyse), die jedoch von den Kassen nicht bezahlt werden.
In die Regelpsychotherapien haben nur diejenigen Verfahren Aufnahme gefunden, die ihre Wirksamkeit wissenschaftlich über einen langen Zeitraum nachgewiesen haben und die über ein überprüftes Konzept und eine entsprechende methodische Herangehensweise verfügen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Klient nicht mit unabgesicherten Psychotherapieverfahren behandelt wird, sondern nur mit ausreichend fundierten. Entsprechend werden die Qualifikationen des jeweiligen Psychotherapeuten geprüft. Dabei sind nach dem Studium der Psychologie oder Medizin (zusätzlich Sozialpädagogik bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) mehrjährige Zusatzausbildungen in dem jeweiligen Psychotherapieverfahren nachzuweisen und bereits umfangreiche Erfahrungen in der Behandlung von Klienten. Dadurch ist der Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut – Wer ist wer? Was sind die Unterschiede?

Psychologe: Hochschulabsolvent, der Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Die Berufsbezeichnung „Psychologe“ darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Durch das akademische Studium, dass mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe, Bachelor oder Master), erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann. Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe wird „Psychologischer Psychotherapeut“ genannt. Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Er unterstützt den Klienten mit psychologischen Mitteln dabei, die psychischen Probleme durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Störung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.

Psychiater: Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen meist von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran. Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese Erkrankungen zu behandeln. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. In dieser Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Störungen des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka. Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ zu führen. Der so ausgebildete Arzt wird „Ärztlicher Psychotherapeut“ genannt.

Psychotherapeut: Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe („Psychologischer Psychotherapeut“), oder ein Mediziner („Ärztlicher Psychotherapeut“) sein oder ein Pädagoge, der für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist („Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“). Alle drei haben zusätzlich zu ihrem „Grundberuf“ eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen. Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) auf Grund des Psychotherapeutengesetzes oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
Manche Psychotherapeuten haben zusätzlich zu ihrer Ausbildung einen (oder zwei) Doktortitel. Dies sagt allerdings nichts über die Qualität ihres therapeutischen Könnens. Meist bedeutet dies, dass diese Therapeuten viel Zeit in Bibliotheken und/oder in Forschungslabors verbracht haben.