Nehmen Sie einfach ►hier mit mir Kontakt auf und stellen Sie mir Ihre Frage! Ich freue mich darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
Was sind „probatorische Sitzungen“?
Um zu klären, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist und ob Klient und Therapeut zueinander „passen“, übernehmen Krankenkassen und Beihilfestellen meist bis zu 5 „probatorische“ Sitzungen. Erst wenn wir die beiden erwähnten Fragen bejahen können, ist für Sie der Zeitpunkt gekommen, eine Psychotherapie zu beantragen.
Die Kostenübernahme durch die Versicherung ist noch unklar, die Therapie hat bereits begonnen. Können Kosten auf mich zukommen?
Entschieden ja! Klären Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Therapeuten, ob auf Sie Kosten zukommen können und in welcher Höhe.
Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten bei einem Psychotherapeuten nicht – was nun?
- Bei Privatversicherten: Schließt Ihr Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen aus? Dann müssen Sie wirklich selbst bezahlen.
- Bei gesetzlich Versicherten: Die Therapie bei einem Vertragsbehandler hat Vorrang. Nur wenn Sie eine lange Wartezeit glaubhaft machen können, haben Sie evtl. Anspruch auf Kostenerstattung in der Psychotherapie. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie ►hier.
Welche psychotherapeutischen Verfahren werden bezahlt?
Nicht alle Psychotherapiemethoden sind über die Krankenkasse finanzierbar. Welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Derzeit sind als Kassenleistung anerkannt:
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)
- Verhaltenstherapie
Gibt es Besonderheiten für Hartz-IV-Empfänger?
Auch für Hartz-IV-Empfänger gilt das Beantragungsverfahren entsprechend. Sie sollten sich aber ebenfalls bei Ihrem Kostenträger erkundigen – auch danach, wer Ihren Antrag begutachtet und ob das Antragsverfahren durch Chiffrierung geschützt ist.
Wie ist die Regelung für Beihilfeberechtigte?
Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und Verhaltenstherapie besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein entsprechender Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann meist dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Honorarsätze der beiden Gebührenordnungen sind identisch.
Wie ist Psychotherapie bei den Privatversicherten geregelt?
Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen (ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen) vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird. Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Privatversicherung die Kosten einer Psychotherapie auch bei Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt. Manche Versicherungen finanzieren nur die Kosten bei Ärztlichen Psychotherapeuten. Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die jeweiligen Honorarsätze der beiden Gebührenordnungen sind identisch.
Der Therapeut hat so lange Wartezeiten – ich brauche aber jetzt Hilfe.
Hier kann ich Ihnen leider nur wenig helfen. Gemessen am Bedarf gibt es in Deutschland nach wie vor zuwenig Psychotherapeuten. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten.
Ein Psychotherapeut macht im Normalfall etwa 30 Therapiestunden pro Woche. Eine Therapie dauert meist zwischen 6 und 12 Monate, oft länger. Das heißt, ein Therapeut kann etwa höchstens 30-40 Klienten (in diesem Zeitraum) gleichzeitig betreuen, eine Warteliste wird so oft nur langsam durchgearbeitet. Eine Beschleunigung ist kaum möglich.
Eine Möglichkeit, lange Wartezeiten von vornherein zu umgehen, besteht darin, dass Sie die für Ihren Bezirk zuständige Kassenärztliche Vereinigung anrufen. Häufig werden dort Listen geführt, bei welchem Therapeuten in Ihrer Nähe eventuell noch freie Therapieplätze vorhanden sind.
Eine andere Möglichkeit wäre es, sich Hilfen für den Übergang zu suchen: Selbsthilfegruppen, Aufenthalte in einer psychosomatischen Einrichtung, im Notfall Psychiatrie. Sprechen Sie Ihre Probleme beim Hausarzt oder Psychiater an.